Über uns
Kompetenz im Brandschutz
Das Ingenieurbüro Christoph Falger bietet umfassende Dienstleistungen im Bereich Brandschutz.
-Prüfung brandschutztechnischer Nachweise gemäß BayBO
-Genehmigung von brandschutztechnischen Abweichungen gemäß BayBO
-Entwicklung individueller Brandschutzkonzepte und Brandschutznachweise
-Erstellung von Flucht- und Rettungswegplänen
-Erstellung von Feuerwehrplänen
-Professionelle Brandschutzberatung
Sicherheit durch Brandschutz
Mit jahrelanger Erfahrung in der Brandschutzbranche bieten wir umfassende Leistungen, die speziell auf die Bedürfnisse unserer Kunden abgestimmt sind. Wir sind Ihr kompetenter Partner für die bauordnungsrechtliche Prüfung von Brandschutznachweisen, Erstellung von Konzepten und Beratung im Bereich der Sicherheit. Vertrauen Sie auf Expertise und Engagement, um Ihre Projekte sicher zu gestalten.
Ihr Partner für umfassende Brandschutzlösungen
Als erfahrenes Ingenieurbüro bieten wir Ihnen maßgeschneiderte Brandschutzkonzepte und Prüfungen, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Vertrauen Sie auf unsere Expertise.
Unsere Highlights im Brandschutz
Hier präsentieren wir einige unserer herausragenden Leistungen und Erfolge im Bereich Brandschutz. Wir ermöglichen Ihnen maximale Sicherheit in Ihren Räumlichkeiten.
Prüfung von Brandschutznachweisen
Als Prüfsachverständiger für Brandschutz führe ich die bauordnungsrechtliche Prüfung durch.
Individuelle Brandschutzkonzepte
Unsere maßgeschneiderten Brandschutzkonzepte garantieren Sicherheit und Effizienz für Ihre spezifischen Anforderungen.
-Brandschutznachweis Müllsortieranlage Lohfelden
-Brandschutznachweis self storage Würzburg
-Brandschutznachweis Freizeitanlage Erbshausen
-Brandschutznachweis Kindertageseinrichtung Gerbrunn
- Brandschutznachweis Wohngebäude Rödelsee
Beratung für Fluchtwege
Gerne entwickeln wir Ihnen, effektive Flucht- und Rettungswegpläne, um Ihre Sicherheit im Notfall zu gewährleisten.
-Flucht und Rettungswegpläne Textillogistik Haßfurt
Feuerwehrpläne
Wir erstelle Ihnen Feuerwehrpläne nach den gelten Vorschriften und in Abstimmung mit der zuständigen Feuerwehr.